Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Haben Sie Fragen? Einfach anrufen, wir helfen gerne: Tel. 089/210233-0
oder besuchen Sie unser Ladengeschäft in der Pacellistraße 5 (Maxburg) 80333 München
+++ Versandkostenfreie Lieferung innerhalb Deutschlands
Haben Sie Fragen? Tel. 089/210233-0

Die Vernehmung der minderjährigen Partei - eine kritische Untersuchung zu § 455 ZPO

39,90 €*

Versandkostenfrei

Produktnummer: 1832cb3c48584745339e204c6b81ce772b
Autor: Aghte, Linda
Themengebiete: Minderjährige Partei Parteivernehmung Prozessunfähigkeit Rechtswissenschaft Zivilprozessrecht § 455 ZPO
Veröffentlichungsdatum: 20.07.2016
EAN: 9783897962583
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 308
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Gardez
Produktinformationen "Die Vernehmung der minderjährigen Partei - eine kritische Untersuchung zu § 455 ZPO"
Die zivilprozessuale Ausgestaltung der Parteivernehmung ist häufiger Gegenstand von Kritik. Besonderer Anstoß wird an § 455 ZPO genommen. Diese Vorschrift bestimmt, dass (vorbehaltlich der Ausnahmen in Absatz 2) im Falle der Prozessunfähigkeit der Partei ihr gesetzlicher Vertreter zu vernehmen ist. Die damit einhergehende Abweichung von der Anknüpfung der Parteivernehmung an die formelle Parteistellung verwundert - beruhen doch die hohen Anforderungen der §§ 455 ff. ZPO auf der Skepsis gegenüber der beweismäßigen Vernehmung der am Prozessausgang besonders interessierten Partei. Die Verfasserin hinterfragt den Sinn der Regelung des § 455 ZPO. Dabei setzt sie sich mit der Verwertung des Wissens der (mit Mittelpunkt stehenden) prozessunfähigen minderjährigen Partei im zivilprozessualen Erkenntnisverfahren auseinander. Neben der Möglichkeit, den prozessunfähigen Minderjährigen in der mündlichen Verhandlung als Partei anzuhören, wird untersucht, welche Folgen der Ausschluss des Prozessunfähigen von der Parteivernehmung für die beweismäßige Vernehmung des Prozessunfähigen und seines gesetzlichen Vertreters hat. Die Verfasserin geht in diesem Rahmen auch der Frage nach, ob der (nunmehr als Zeugin zu vernehmenden) prozessunfähigen Partei ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

Sie möchten lieber vor Ort einkaufen?

Sie haben Fragen zu diesem oder anderen Produkten oder möchten einfach gerne analog im Laden stöbern? Wir sind gerne für Sie da und beraten Sie auch telefonisch.

Juristische Fachbuchhandlung
Georg Blendl

Parcellistraße 5 (Maxburg)
8033 München

Montag - Freitag: 8:15 -18 Uhr
Samstags geschlossen