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Die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder im Vergleich

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Produktinformationen "Die Untersuchungshaftvollzugsgesetze der Länder im Vergleich"
Die Untersuchungshaft ist das eingriffsintensivste prozessuale Zwangsmittel des Strafverfahrensrechts. Seit jeher betonen alle strafverfahrensrechtlichen Normierungen in Europa den Ausnahmecharakter der Untersuchungshaft und den Vorrang von haftvermeidenden Maßnahmen. Nachdem das BVerfG 2006 die wenigen Regelungen zum Vollzug des Jugendstrafvollzugs im JGG als nicht ausreichende gesetzliche Grundlage für die Normierung dieses Bereichs angesehen hatte, war klar, dass auch der in § 119 StPO nur marginal geregelte Untersuchungshaftvollzug der Gefahr eines verfassungsrechtlichen Verdikts ausgesetzt war. In der Folge haben die Bundesländer eigene Untersuchungshaftvollzugsgesetze oder gesetzliche Regelungen innerhalb der Gesamtregelung der Strafvollzugsmaterie geschaffen, während der Bundesgesetzgeber im gleichen Zeitraum (zum 1.1.2010) die bundesrechtlich zu regelnden Fragen des U-Haftvollzugs (z. B. zur Besuchsüberwachung, Briefkontrolle etc.) in § 119 StPO neu regelte. Der Gesetzgebungsprozess ist inzwischen abgeschlossen, alle Bundesländer (zuletzt Thüringen und Sachsen-Anhalt) haben den U-Haftvollzug detailliert geregelt. Die vorliegende Arbeit wurde während des teilweise schwer zu überschauenden Reformprozesses angefertigt und musste daher mehrfach aktualisiert werden. Für die Veröffentlichung wurde die Gesetzeslage vollständig auf den neuesten Stand (2017) gebracht, das Schrifttum konnte allerdings nur teilweise aktualisiert werden. Die Arbeit bietet einen umfassenden Bundesländervergleich zum Untersuchungshaftvollzug und verdeutlicht zahlreiche rechtspolitische Optionen, deren Beachtung und Umsetzung in der zukünftigen Gesetzgebung der Bundesländer zu wünschen bleibt.
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