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Die Korrektur von gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen

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Produktinformationen "Die Korrektur von gemeinschaftsrechtswidrigen Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen"
Subventionen verfälschen häufig den Wettbewerb. Gewähren Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen, so müssen diese im Interesse des Gemeinsamen Marktes zurückgefordert werden. Zu dieser Rückforderung ist der Mitgliedstaat im Verhältnis zur Union verpflichtet, ihre Durchführung im Verhältnis zum Begünstigten richtet sich jedoch nach nationalem Recht. Wie und inwieweit die Rückforderung von Steuervergünstigungen um- und durchgesetzt werden kann und muss, ist Gegenstand dieser Arbeit. Verzichtet der Staat zugunsten einzelner Unternehmen oder Wirtschaftszweige auf die vollständige und wettbewerbsneutrale Erhebung von Steuern (z.B. durch Abschreibungs- oder Rücklagenregelungen, aber auch durch Billigkeitserlasse oder Steuerstundungen), was die Kommission zunehmend moniert hat, dann stellen sich ähnliche Fragen, wie sie für die Rückforderung von Leistungssubventionen vor allem im Zusammenhang mit § 48 VwVfG diskutiert worden sind, für die Korrektur von Steuervergünstigungen. Dieses Problem – unter Berücksichtigung der für die Leistungssubventionen gewonnenen Erkenntnisse – monographisch aufzuarbeiten, ist das Ziel dieser Arbeit.
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