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Die Insolvenzantragspflicht des faktischen Organs

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Produktnummer: 1865e0943288e74a3d922d00f04a4a7be9
Autor: Hartmann, Beatrice
Themengebiete: Deutschland England Faktisches Organ Geschäftsführer Gesellschaftsrecht GmbH Insolvenzantrag Insolvenzrecht Insolvenzverschleppung faktischer Geschäftsführer
Veröffentlichungsdatum: 18.01.2005
EAN: 9783631531952
Sprache: Deutsch
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
Untertitel: Im Vergleich zu den insolvenzrechtlichen Pflichten des "de facto director" und des "shadow director" im englischen Recht
Produktinformationen "Die Insolvenzantragspflicht des faktischen Organs"
Die Insolvenzantragspflicht nach § 64 GmbHG, 92 AktG trifft den Geschäftsführer der GmbH bzw. den Vorstand der AG. Der Gleichlauf von Geschäftsführungskompetenz und Insolvenzantragspflicht kann jedoch gestört sein, wenn sich die Geschäftsführung tatsächlich auf andere als die zum Geschäftsführungsorgan bestellten Personen verlagert, z.B. bei Strohmann-Konstellationen, bei einflussreichen Kreditgebern, im faktischen Konzern etc. Nicht jede Konstellation lässt sich unter den Begriff des Geschäftsführers bzw. Vorstands subsumieren. Nach Ansicht der Verfasserin sind faktische Organe, die nicht selbst nach außen in Erscheinung treten, sondern sich zur Außenwirkung der bestellten Geschäftsführer «bedienen» (engl. «shadow director»), nicht unmittelbare Adressaten der §§ 64 GmbHG, 92 AktG. Die Verfasserin schlägt vor, diese Lücke im Schutz vor der Fortführung insolventer Gesellschaften durch eine Erweiterung der Insolvenzantragspflicht auf solche Schattendirektoren de lege ferenda zu schließen.
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