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Die gleichgeschlechtliche Ehe im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht

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Produktinformationen "Die gleichgeschlechtliche Ehe im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht"
Die Behandlung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Internationalen Privat- und Verfahrensrecht wirft sowohl im Bereich des autonomen Rechts als auch im Bereich der Europäischen Rechtsakte viele Fragen auf, deren Überprüfung sich die vorliegende Arbeit zur Aufgabe gemacht hat. In Deutschland ist die sog. „Ehe für alle“ im Oktober 2017 eingeführt worden, von dem Ehebegriff des autonomen Kollisionsrechts sind jedoch nur verschiedengeschlechtliche Paare erfasst. Gleichgeschlechtliche Ehen unterliegen nach Art. 17b Abs. 4 EGBGB der Grundsatzanknüpfung für Lebenspartnerschaften; eherechtliche Normen finden nur über Verweisungen Anwendung. Die Autorin beleuchtet zunächst die rechtshistorische Entwicklung der ehe- und partnerschaftsrechtlichen Regelungen und untersucht sodann, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es de lege lata noch zwischen den Eheformen gibt. Die Ergebnisse werden zum Anlass genommen, verschiedene Möglichkeiten einer einheitlichen Anknüpfung im Bereich des Eheschließungsstatuts und des allgemeinen Ehewirkungsstatuts zu diskutieren. Zudem wird sich für eine explizite Regelung der gleichgeschlechtlichen Ehe im FamFG ausgesprochen. Im Europäischen Kollisions- und Verfahrensrechts stellt sich das Problem, dass zwar immer mehr, jedoch noch lange nicht alle Staaten die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet haben. Die Autorin prüft, ob ein einheitlicher Ehebegriff in der EU gebildet werden kann und untersucht die Erfassung der gleichgeschlechtlichen Ehe in den eherelevanten Normen der Rom III-VO, Brüssel IIa-VO, EuGüVO/EuPartVO, des HUP und der EuUntVO sowie der EuErbVO.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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