Die Entscheidungserheblichkeit bei der konkreten Normenkontrolle des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 100 Absatz 1 GG
Plückelmann, Heinrich
Produktnummer:
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Autor: | Plückelmann, Heinrich |
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Themengebiete: | EU-Recht Endentscheidung Nachprüfung Richterliches Prüfungsrecht Verhältnis Legislative u. Rechtsprechung verfassungsrechtliche Vorfragen |
Veröffentlichungsdatum: | 27.02.2020 |
EAN: | 9783961381777 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 278 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | wvb Wissenschaftlicher Verlag Berlin |
Untertitel: | Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis der konkreten Normenkontrolle zum Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 267 AEUV |
Produktinformationen "Die Entscheidungserheblichkeit bei der konkreten Normenkontrolle des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 100 Absatz 1 GG"
Vor dem Hintergrund seiner anhaltend hohen Belastung hat das Bundesverfassungsgericht über die vielen Jahrzehnte seiner Rechtsprechung nach Wegen gesucht, sich mit prozessualem Handwerkszeug dieser Flut von Verfahren entgegenzustemmen. Im Rahmen der konkreten Normenkontrolle nach Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz kommt dem Merkmal der Entscheidungserheblichkeit eine zentrale Rolle zu. Eine Norm ist nur dann entscheidungserheblich, wenn das Fachgericht im Ausgangsverfahren bei Ungültigkeit der Norm anders entscheiden müsste als bei deren Gültigkeit. Diese auf den ersten Blick klare Formel birgt eine Vielzahl von Problemen. Während die anfänglich strittigen Fragen bei diesem Normenkontrollverfahren heute weitgehend beantwortet sind – etwa die Anforderungen an das vorlegende Gericht oder an ein Gesetz im Sinne des Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz –, ist die Diskussion um die Voraussetzungen der Entscheidungserheblichkeit bis heute nicht beendet. Durch die „Europäisierung“ des Verfassungsprozessrechts hat das Merkmal in jüngster Zeit sogar erheblich an Bedeutung gewonnen. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit Struktur und Inhalt der Entscheidungserheblichkeit. Sie geht dabei auch der Frage nach, ob die Kritik der Wissenschaft an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berechtigt ist.

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