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Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit

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Produktinformationen "Die Einhegung der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit"
Die EU-Kommission stellte 2015 einen neuen Ansatz für ein Verfahren zur Investor-Staat-Streitbeilegung vor, der auch im Comprehensive and Economic Trade Agreement (CETA) etabliert wurde. Als erklärtes Ziel soll der Status Quo der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit ersetzt werden, der aufgrund mangelnder Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren stark kritisiert wird. Robert Bähr untersucht, ob die Kritik am Standardmodell der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit unter dem ICSID-Übereinkommen berechtigt ist, und nimmt darauf aufbauend einen Vergleich zu den Regelungen des Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahrens vor dem CETA-Gericht vor, um zu bewerten, ob diese ein verbessertes rechtsstaatliches Verfahren verheißen. Als Maßstab für die Untersuchung der beiden Streitbeilegungsverfahren gilt: Je vager die inhaltlichen Vorgaben des materiellen Rechts und damit die inhaltliche Steuerung der Rechtsprechung durch den Normgeber, umso höher müssen die Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren sein.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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