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Die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde

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Produktnummer: 18294eb0e57070457a99825cf94d3c6210
Autor: Huger, Ursula
Themengebiete: VERFAHRENSRECHT ZIVILPROZESS Zivilprozessordnung
Veröffentlichungsdatum: 15.12.2023
EAN: 9783704692849
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 187
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: Verlag Österreich
Produktinformationen "Die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde"
Zweck, Bedeutung und Umfang des vollen Beweises sowie die Bedeutung des § 292 Abs 2 ZPODie Zivilproessordnung (ZPO) verankert die freie richterliche Beweiswürdigung, lässt aber Ausnahmen von diesem Grundsatz zu. Diese Arbeit untersucht eine dieser Ausnahmen: die Beweiskraft der öffentlichen Urkunden gemäß § 292 ZPO. Demnach begründen öffentliche Urkunden vollen Beweis dessen, was darin von der Behörde amtlich verfügt oder erklärt, sowie von der Behörde oder der Urkundsperson bezeugt wird.Zunehmend wird der volle Beweis, den öffentliche Urkunden erbringen, als Bindung an deren Aussagen verstanden. Es erscheint jedoch unklar, welche inhaltlichen Bestandteile der öffentlichen Urkunden erfasst sind. Dies wirft verfassungsrechtliche Fragen auf, vor allem in Bezug auf das rechtliche Gehör der Parteien des Zivilprozesses, die am Erstellungsverfahren der öffentlichen Urkunde nicht beteiligt waren.Gegenstand der Untersuchung sind daher Zweck, Bedeutung und Umfang des vollen Beweises sowie die Bedeutung des § 292 Abs 2 ZPO, der den Beweis der Unrichtigkeit der bezeugten Vorgänge und Tatsachen sowie der unrichtigen Beurkundung als zulässig erklärt.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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