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Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder

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Produktnummer: 18c00b9af1747349f19e76ead3c6b13641
Autor: Heitsch, Christian
Themengebiete: Bundesgesetze Deutschland Europa Gesetzesvollzug Grundgesetz Verwaltungsrecht und Verwaltungspraxis
Veröffentlichungsdatum: 01.08.2001
EAN: 9783161476457
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 479
Produktart: Gebunden
Verlag: Mohr Siebeck
Produktinformationen "Die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder"
Indem das Grundgesetz den Ländern die Ausführung der Bundesgesetze sowie des unmittelbar wirkenden Gemeinschaftsrechts zuweist, konstituiert es eine besondere Form der vertikalen Gewaltenteilung. Christian Heitsch arbeitet deren wesentliche Strukturen unter Berücksichtigung der Problemgeschichte deutscher föderaler Ordnung seit 1815 sowie unter Würdigung des demokratischen und sozialen Charakters unseres heutigen Bundesstaats heraus. Dabei zeigt sich, daß die Ingerenzrechte, die der Bundesregierung im Bereich der Landeseigenverwaltung und der Bundesauftragsverwaltung zur Verfügung stehen, den Ländern noch erheblichen Raum lassen, beim Vollzug der Bundesgesetze unterschiedliche Schwerpunkte zu setzen. Geltungsgrund der Bundestreue kann unter dem Grundgesetz weder das 'Wesen' des Bundesstaates sein, noch die Anknüpfung an rechtsstaatliche Grundsätze, noch der offene oder verdeckte Rückgriff auf das 'bündische Prinzip' der Verfassungsverträge von 1867/1870. Vielmehr kommt nur die vorsichtige Erweiterung ausdrücklich normierter Informations-, Rücksichtnahme- und Mitwirkungspflichten in Betracht. Als Maßstab richterlicher Streitentscheidung ist die Bundestreue daher strikt subsidiär. Unter Berücksichtigung politikwissenschaftlicher Erkenntnisse unterzieht der Autor die extensive Auslegung der Zustimmungsrechte des Bundesrats einer Grundsatzkritik. Nach systematischer Betrachtung aller Anwendungsfälle der Auftragsverwaltung kristallisieren sich zwei Varianten dieses Verwaltungstyps mit unterschiedlich weit reichenden Steuerungsbefugnissen der Bundesregierung heraus. Christian Heitsch kommt zu dem Ergebnis, daß die prinzipielle Anknüpfung der Ausgabenlast an die Verwaltungskompetenz entgegen verbreiteter Kritik weiterhin sachgerecht ist, und daß die gegenseitige Haftung des Bundes und der Länder für fehlerhafte Verwaltung eine wesentliche Schutzfunktion für beide staatlichen Ebenen entfaltet.
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