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Deutsches Privatrecht. Band 1-3.

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Produktnummer: 186a686f4f290846b194f7afd67d2a4333
Autor: Gierke, Otto von
Themengebiete: Bürgerliches Gesetzbuch Deutschland Rabattgruppe Bücher Rechtsgeschichte /Sachenrecht Zivilrecht
Veröffentlichungsdatum: 31.10.2010
EAN: 9783428134250
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 2954
Produktart: Unbekannt
Verlag: Duncker & Humblot
Untertitel: 1. Bd.: Allgemeiner Teil und Personenrecht. 2. Aufl. (Unveränd. Nachdr. der Ausg v. 1936) 896 S. 2. Bd.: Sachenrecht. 2. Aufl. (Unveränd. Nachdr. der 1. Aufl. v. 1905) 1022 S. 3. Bd.: Schuldrecht. 2. Aufl. (Unveränd. Nachdr. der 1. Aufl. v. 1917) 1036 S.
Produktinformationen "Deutsches Privatrecht. Band 1-3."
Das »Deutsche Privatrecht«, dessen drei Bände »Allgemeiner Teil und Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Schuldrecht« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 im Druck erschienen und dessen vierter Band »Familienrecht« erst 2010 aus dem Nachlaß herausgegeben wurde, ist nach dem »Genossenschaftsrecht« das zweite und letzte monumentale Hauptwerk Ottos von Gierke, des wohl bedeutendsten Repräsentanten der Germanistik des späten 19. Jh. Schon zu seiner Zeit als führender Dogmatiker anerkannt, bedurfte es der sozial- und rechtspolitischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts, um das volle Ausmaß seiner zukunftsweisenden privat- und sozialrechtlichen Konzeptionen zu erfassen. Das »Deutsche Privatrecht«, dessen Abfassung Gierke für das hochangesehene Systematische Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft übernommen hatte, wurde von der Kodifikation des Bürgerlichen Rechts i.J. 1900 eingeholt. Steht der erste Band noch in germanistischer Tradition, wenngleich inhaltlich neu und zukunftsweisend, insbesondere in den Abschnitten über das Persönlichkeitsrecht und Verbandsrecht, so nimmt Gierke für die folgenden Bände die Herausforderung der neuen Ära an. Er entscheidet sich für eine Gesamtdarstellung der geltenden Privatrechtsordnung unter eindringlicher Akzentuierung ihrer »germanistischen Grundbestandteile«. Darüber hinaus aber sind diese Bände zu einem weiteren eindrucksvollen Zeugnis für die enge und produktive Wechselwirkung zwischen geschichtlichem Rückblick und aktueller Dogmatik geworden, die Gierkes gesamtes Werk auszeichnet – man denke etwa an die aus geschichtlicher Rückbesinnung gewonnene Konzeption des modernen Arbeitsvertrags. Bewunderung nötigen auch heute die Anschauungskraft und Lebensnähe seiner dogmatischen Ausführungen und die souveräne Beherrschung des außerordentlich breiten Spektrums von Literatur und Quellen ab.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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