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Beschreibung:

Dieser Titel ist auch in folgende(n) Online-Datenbank(en) verfügbar

Die aktuelle Abrechnungsgrundlage für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V vereinbarte Abrechnungsgrundlage der ärztlichen Leistungen für die Behandlung von Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Diese Ausgabe umfasst den Stand vom 01.07.2024 und beinhaltet in Band 1:
- Allgemeine Bestimmungen, Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen, Arztgruppenspezifische Leistungen, Arztgruppenübergreifende spezifische Leistungen, Kostenpauschalen und Leistungen, die ausschließlich im Rahmen der ambulanten
- spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) berechnungsfähig sind, sowie die Anhänge 1, 3 ,4, 6 und 8. Es handelt sich hierbei um das Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen (Anhang 1), die Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes (Anhang 3), das Verzeichnis
- der Leistungen, die nicht oder nicht mehr im EBM enthalten sind (Anhang 4), die Zuordnung - der Leistungen der Kapitel 50 und 51 zu den Anlagen der ASV-RL (Anhang 6) und die Zuordnung der Prozeduren zu den Leistungen nach den GOP 01500 bis 01503 (Anhang 8).

Band 2 umfasst den Anhang 2, es handelt sich hierbei um die Zuordnung der operativen Prozeduren nach § 295 SGB V (OPS) zu den Leistungen der Kapitel 31 und 36.

Diese Ausgabe enthält Euro-Beträge auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungswertes.

Das ist neu:
Grundsätzliche Änderungen
› Regelungen aufgrund des GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG): Änderungen und Erweiterungen von bestehenden Regelungen zu Terminvermittlungen durch Terminservicestellen (TSS) und Hausärzte
› Orientierungswert: Festlegung und Anpassung für das Jahr 2024 (11,9339 Cent)
› OPS-Kodes 2024 / Anhang 2 zum EBM: Anpassung an den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS), Version 2024
› Ambulante Operationen:
· Anpassung der Bewertungen der Leistungen
· Zuschläge für zusätzlichen Hygieneaufwand und Zuschläge zur Förderung der Ambulantisierung (neue Abschnitte 31.2.19 und 31.2.20)
· Verlängerte Nachbeobachtung ergänzend zur postoperativen Überwachung (neuer Abschnitt 31.3.3)
› AOP-Vertrag nach § 115b SGB V - Erweiterung des Katalogs für ambulante Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe (AOP-Katalog)
· Anlage 1: Aufnahme weiterer operativer Verfahren u. a. für die Prostatabiopsie in den Anhang 2 EBM
· Anlage 2: Neue EBM-Leistungen (z. B. für Nachbeobachtung außerhalb Kapitel 31) und neuer Anhang 8 zum EBM
› Hybrid-DRG-Verordnung: Übergangsregelung für prä- und postoperative Leistungen

Aufnahme neuer Methoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses)
› Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularisschwannomen und Hirnmetastasen
› Hochfrequenzablation des Endometriums mittels Netzelektrode bei Menorrhagie
› Matrixassoziierte autologe Chondrozytenimplantation am Kniegelenk bei symptomatischen Knorpelschäden

Änderungen aufgrund weiterer Richtlinien-Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses
› Neue Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-Richtlinie): Neuer Abschnitt 37.5
› Neue Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL): Neuer Abschnitt 37.7
› Neue Richtlinie zu Anforderungen an die Qualität der Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMP-QS-RL): Neuer Abschnitt 30.3.3
› Neue Richtlinie über den Personenkreis von Menschen mit Behinderung, die eine Begleitung im Krankenhaus aus medizinischen Gründen benötigen (Krankenhausbegleitungs-Richtlinie)
› Richtlinie zur Kryokonservierung /Erweiterung um Ovarialgewebe: Anpassungen in den Abschnitten 8.5 und 8.6
› Anpassung der Mutterschafts-Richtlinie / Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken: Anpassungen im Abschnitt 1.7.4

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
› Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V - ASV-RL
· interdisziplinäre CED-Fallkonferenzen
· Chromoendoskopie bei Durchführung der Überwachungskoloskopie

Weitere Änderungen
› Anpassung der Bewertungen der psychotherapeutischen Leistungen sowie Erhöhung der Strukturzuschläge
› Fallbesprechung mit dem Jugendamt im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz
› Verordnungen von Leistungen der medizinischen Rehabilitation, Folgeverordnungen der häuslichen Krankenpflege sowie von Heilmitteln im Rahmen einer Videosprechstunde
› Porto bei telefonischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
› Anpassung der Bewertungen der Kostenpauschalen für Radionuklide zur Radiosynoviorthese und für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren (Dialyse)
› Änderungen im Abschnitt 1.5 aufgrund neuer Arzneimittel zur intravenösen, oralen oder nasalen Anwendung
› Aufnahme verschiedener neuer digitaler Gesundheitsanwendungen
› Aufnahme der externen elektrischen Kardioversion

Daneben gab es noch weitere Änderungen, z. B. an Leistungsinhalten, Anmerkungen, Ausschlüssen, Präambeln, in den Allgemeinen Bestimmungen und dem Anhang 3 sowie dem Anhang 6.

Abrechnung auf dem neuesten Stand

Der EBM wird klimaneutral produziert.
CO2-Emissionen lassen sich bei der Buchproduktion zwar nicht vermeiden. Dank unseres Partners First Climate sind wir jedoch in der Lage, unsere nicht vermeidbaren CO2-Emissionen auszugleichen. Dies gelingt durch die Unterstützung von hochwertigen und unabhängig geprüften Klimaschutzprojekten mit höchstem sozialem und ökologischem Zusatznutzen.