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Beschreibung:

Reihe: Studien zur Rechtswissenschaft. Band: 275

Im Rahmen dieser Studie greift der Autor praktisch relevante Fragen auf, ohne es an der notwendigen wissenschaftlichen Tiefe fehlen zu lassen.

Im Zivilprozess muss es im Regelfall der beweisbelasteten Partei nach § 286 ZPO gelingen, das Gericht vollständig davon zu überzeugen, dass die behauptete Tatsache richtig ist. Hinsichtlich des Schadens macht § 287 ZPO von diesem strengen Maßstab Abstriche. Wie § 287 ZPO zu verstehen bzw. anzuwenden ist, ist Gegenstand dieser Arbeit, wobei dabei der Blick auch auf die aus praktischer Sicht äußerst relevante Problematik bei Verkehrsunfällen gerichtet wird.
Nach einem historischen Rückblick auf die Beweislehre bzw. die positivrechtlichen Bestimmungen hierzu wird in der Untersuchung zunächst näher auf den Schadensbegriff eingegangen, wobei zwischen Rechtsgut und Schaden getrennt wird. Der Autor zeigt dabei auch die Relationstechnik des Gerichts bis zur Beweisaufnahme auf.

Im Weiteren wird ausführlich dargestellt, wie § 286 ZPO von § 287 ZPO zu trennen ist. Dabei wird insbesondere auf die einzelnen sich in der Diskussion befindlichen Kausalitätsfragen eingegangen.

Ein Schwerpunkt der Untersuchung besteht darin, die Voraussetzungen für die richterliche Schadensschätzung zu ermitteln. Im Rahmen des Anwendungsbereichs des § 287 ZPO wird vor allem dem Aspekt des Beweismaßes nachgegangen. Darüber hinaus werden die sich im Zusammenhang mit § 287 ZPO stellenden Probleme der Beweiswürdigung, Beweiserleichterung, Beweisvereitelung und der Beweislast angesprochen.

Anschließend behandelt der Autor die interessante Frage der Rechtsnatur der Schätzung. Dabei wird gewürdigt, dass § 287 ZPO das Tatbestandsmerkmal "Schätzung" nicht enthält. Er untersucht auch, wodurch die Schätzung des Gerichts beschränkt wird und welche Vorgaben dem Richter gemacht werden.

Das umfangreichste Kapitel beschäftigt sich mit der Art und Methode der Schätzung, wobei dies verstärkt anhand von Problemen von Verkehrsunfällen untersucht wird.

Aus praktischer Sicht interessant werden abschließend noch einige prozessuale Auswirkungen aus anwaltlicher Sicht angesprochen.

Das Buch eignet sich gleichermaßen als Lehrbuch für den Studierenden wie auch für den Praktiker, die ihr Verständnis um die Problematik der Schadensschätzung im Sinne von § 287 ZPO begründen bzw. professionell vertiefen wollen.