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Der Tatbegriff im Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens

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Produktinformationen "Der Tatbegriff im Artikel 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens"
Durch das zusammenwachsende Europa und die damit einhergehende zunehmende Kooperation auf dem Gebiet der Strafverfolgung hat sich die Gefahr der Mehrfachverfolgung und -bestrafung erhöht. Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens gewährleistet zwar einen staatenübergreifenden ne bis in idem-Schutz. Dessen Umfang hängt aber maßgeblich von dem vertretenen Tatbegriffsverständnis ab. Die Arbeit entwickelt in diesem Zusammenhang ein zweistufiges Gesamtlösungskonzept, mittels dessen ein größtmöglicher ne bis in idem-Schutz geboten wird. Dazu stellt sie auf der ersten Stufe eine Herangehensweise zur Bestimmung der strafgewaltbefugten Staaten dar. Auf der zweiten Stufe schafft sie sodann durch die Entwicklung eines Ziel- und Schutzinteresses einen weitestmöglich autonomen Tatbegriff.
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