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Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Schranke privater Gestaltungsmacht

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Produktnummer: 18ce1a659e2f6e4e2ea524790749e484aa
Autor: Hanau, Hans
Themengebiete: Deutschland Eigentums- und Besitzrecht, allgemein Europa Familienrecht Gestaltungsmacht Recht Recht: Testamente, Nachlass, Erbfolge, Erbe Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz Verfassungs- und Verwaltungsrecht Verhältnismäßigkeit Vetragsrecht
Veröffentlichungsdatum: 01.07.2004
EAN: 9783161482571
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 177
Produktart: Gebunden
Verlag: Mohr Siebeck
Untertitel: Zu Herleitung und Struktur einer Angemessenheitskontrolle von Verfassungs wegen
Produktinformationen "Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Schranke privater Gestaltungsmacht"
Hans Hanau befaßt sich mit dem wesentlichen Aspekt einer Angemessenheitskontrolle im Privatvertragsrecht: dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Ausgehend von der Diskussion um die Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zeigt er zunächst anhand eines verfassungsrechtlichen Ansatzes, daß der Streit um die sog. Drittwirkung der Grundrechte um ein Scheinproblem kreist. Denn die zunächst für das öffentliche Recht entwickelte grundrechtliche Schutzdogmatik - mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip als zentralem Element - gilt im Grundsatz gleichermaßen gegenüber der staatlichen Sanktionierung privatheteronomer Gestaltungen. Art und Umfang der Kontrolle unterscheiden sich allein durch Art und Umfang des Beitrags, den der Betroffene selbst zur Erzeugung der Rechtswirkung geleistet hat, der er nunmehr ausgesetzt ist. Bislang kategorial getrennte Bereiche entpuppen sich damit als Teil eines zusammenhängenden Kontrollspektrums mit abgestufter Kontrollintensität. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hat dabei einen doppelten Zweck: Als Element der iustitia commutativa erlaubt es zum einen die Grenzen der Selbstbindung des Betroffenen festzustellen. Als Element der iustitia protectiva gewährleistet es zum anderen die Bestimmung der Schranken eingreifender privater Gestaltungsmacht.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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