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Der Exorzismus der katholischen Kirche

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Themengebiete: Auseinandersetzen Dämonologie Exorzismus Exorzismusgebete Qualifier für Altersstufen und Besondere Interessensgruppen
Veröffentlichungsdatum: 15.03.2016
EAN: 9783717107965
Auflage: 4
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 128
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Herausgeber: Siegmund, Georg
Verlag: Christiana
Untertitel: Authentischer lateinischer Text nach der von Papst Pius XII. erweiterten und genehmigten Fassung mit deutscher Übersetzung
Produktinformationen "Der Exorzismus der katholischen Kirche"
Im zehnbändigen 'Lexikon für Theologie und Kirche' wird der Exorzismus wie folgt umschrieben: Exorzismus (Beschwörung) = die Dämonen, den Dämon abwehren, ein im Namen Gottes (Jesu) an den Teufel gerichteter Befehl, Menschen oder Gegenstände zu verlassen bzw. sich eines schädigenden Einflusses auf sie zu enthalten. Der Exorzismus hat seine Voraussetzung in den Folgen des Sündenfalls (dämonische Einflüsse auf die Menschen und die unter dem 'Fluch' Gottes stehende Erde). Die Vollmacht zur Vornahme des Exorzismus leitet die Kirche ab vom Auftrag Christi und dem Beispiel der Apostel (Mk 1,25; Lk 4,35; Mk 16,17). Demnach wurde der Exorzismus zunächst an eigentlich Besessenen vorgenommen. Als ursprünglich charismatische Gabe, die jedem Christen zukommen konnte, wird der Exorzismus spätestens gegen das 3. Jahrhundert amtliche, einem besonderen Ordo anvertraute Handlung und Befugnis. Da infolge der Sünde der Teufel über alle Menschen, besonders über die noch unter der Erbsünde und ihren Folgen stehenden Nichtgetauften, Einfluss hat und ausübt, so erscheint seit dem 3. Jahrhundert auch ein Exorzismus für Katechumenen und Täuflinge (Tauf-Exorzismus) aus dem Heidentum. Außerhalb der Taufe wird im römischen Ritus der so genannte kleine Exorzismus für circumsessi ('Umsessene') und für Sachen angewandt, so bei der Weihwasser- und Salzweihe, bei der Weihe der heiligen Öle am Gründonnerstag, dann der so genannte Exorzismus Leonis, das ist die seit Leo XIII. nach den Muttergottesgebeten nach der Heiligen Messe vorgeschriebene Anrufung des heiligen Michael (Beringer I 303/05). Der große Exorzismus an wirklich Besessenen (vgl. CIC can. 1151/53) darf nach der weitläufigen Anweisung des Rituale Rom. tit. XI. c. 1, n. 1/21 nur nach sorgfältigster Prüfung, ob Besessenheit und nicht etwa ein anormaler Zustand des leiblichen Organismus vorliegt und (bei Strafe der Suspension) nur mit ausdrücklicher, schriftlich erteilter Erlaubnis des Bischofs vorgenommen werden, und zwar in der Kirche oder an einem anderen religiösen oder ehrbaren Ort, im Hause nur an Kranken.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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