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Der Beginn des Hartmannschen Epos "Gregorius" und die Frage: Worin besteht die Schuld des Gregorius?

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Produktnummer: 16A5981725
Autor: Boller, Caroline
Veröffentlichungsdatum: 25.07.2008
EAN: 9783640115273
Auflage: 002
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 44
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: GRIN Verlag
Produktinformationen "Der Beginn des Hartmannschen Epos "Gregorius" und die Frage: Worin besteht die Schuld des Gregorius?"
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Germanistik - Ältere Deutsche Literatur, Mediävistik, Note: keine, Universität Hamburg (Institut für Germanistik 1), Veranstaltung: Wie beginnen mittelhochdeutsche Epen?, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit unterteilt sich in zwei Themenbereiche: Sie beschäftigt sich sowohl mit der Frage nach dem Beginn des mittelhochdeutschen Epos "Gregorius" Hartmanns von Aue als auch mit der Thematik der Schuld des Gregorius, der hier eine bedeutende Rolle zukommt Im Zuge dieser Hausarbeit werden folgende Fragen beantwortet: 1. Welches sind die wesentlichen Elemente, die den Prolog, die Vorgeschichte und der Beginn der Handlung des Gregorius kennzeichnen? Wie und aufgrund welcher Kriterien läßt sich Hartmanns " Gregorius" gliedern? 2. Welche Bedeutung besitzt der Begriff der Schuld in diesem Epos, und warum ist dieser so zentral? Worin liegt die Schuld des Gregorius begründet? Der erste Fragenkomplex bezieht sich auf die Form des Epos, der zweite behandelt die zentrale Thematik desselben. Da Form und Inhalt dieses Werkes unauflöslich miteinander verbunden sind, ergänzen sich die beiden Fragestellungen. Das Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, dass weder die These, gemäß der die personale Schuld des Gregorius¿in dessen Klosteraustritt zu finden ist, noch die Schieb- Nobelsche-These, nach der die Schuld des Gregorius¿in der Nichtübernahme der Buße für die Sünde seiner Eltern bestehe, überzeugend ist. Diese Arbeit will vielmehr belegen, dass die Schuld des Gregorius¿ in dessen Inzest mit seiner Mutter besteht, und dass es sich dabei aber um keine personale Schuld, sondern nur um eine objektive Schuld handelt, da Gregorius unabsichtlich den Inzest begangen hat.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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