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Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen im Spiegel des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB und des Jugendmedienschutzes.

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Produktnummer: 18d1a60dd8564c4ea4b7caaa00f901b026
Produktinformationen "Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Computerspielen im Spiegel des § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB und des Jugendmedienschutzes."
Mit der »Wolfenstein-Entscheidung« statuierte das OLG Frankfurt a.M. im Jahre 1998 ein Verbot von NS-Kennzeichen in Computerspielen. Aktuelle Entwicklungen, insbesondere der Einfluss des Internets auf das Medium und die digitale Vermarktung, lassen die Frage der Strafbarkeit von NS-Symbolen in Computerspielen neu aufleben. Die Arbeit widmet sich neben straf- und strafanwendungsrechtlichen Rechtsfragen auch Problemen des Medienrechts und Jugendmedienschutzes in Verbindung mit § 86a StGB.
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