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Das Merkmal der geschäftlichen Relevanz i.R.d. § 5a II UWG

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Produktinformationen "Das Merkmal der geschäftlichen Relevanz i.R.d. § 5a II UWG"
Der Autor beschäftigt sich mit einem der wohl ältesten Marketingtricks überhaupt. Ein Unternehmer wird sich stets bemühen, sein Produkt gegenüber Verbrauchern in einem möglichst positiven Licht erscheinen zu lassen. Wo dabei genau die Grenze zwischen zulässiger positiver Bewerbung des Produkts und der unlauteren Irreführung durch Vorenthalten von Information zu ziehen ist, regelt § 5a UWG. Die Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG besitzt jedoch nicht nur erhebliche praktische Relevanz, sondern ist auch der Schauplatz für eine Diskussion um die generelle Ausrichtung des europäischen Lauterkeitsrechts. Normiert diese Vorschrift lediglich ein Irreführungsverbot seitens der werbenden Unternehmer oder wurde mit ihr gar ein informatorisches Markttransparenzgebot geschaffen? Dient das Wettbewerbsrecht lediglich dem funktionierenden Wettbewerb oder ist ihr vorrangiges Ziel der Verbraucherschutz? Diese grundlegenden Fragestellungen konzentrieren sich in dem Merkmal der geschäftlichen Relevanz i.R.d § 5a II UWG. Die Bedeutung dieses Merkmals ist dabei seit der erstmaligen Normierung der Irreführung durch Unterlassen im UWG 2004 in Rechtsprechung und Literatur umstritten. Auch die Gesetzesnovellierung 2015 konnte den diesbezüglichen Meinungsstreit nicht beenden, sondern führte lediglich zu einem Meinungsumschwung in Rechtsprechung und Literatur. Der Autor untersucht dabei die Bedeutung des Merkmals der geschäftlichen Relevanz unter Abgrenzung zu den übrigen Tatbestandsmerkmalen, wie bspw. der Wesentlichkeit der Information. Dadurch soll eine dogmatische Einordnung des § 5a UWG ermöglicht und die Frage um die generelle Ausrichtung des Wettbewerbsrechts beantwortet werden. Neben einer umfassenden Auslegung der verschiedenen Merkmale wird zudem ein historischer Überblick über die bisherige Rechtsprechung und Literatur geboten.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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