Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht
Walhalla Fachredaktion
Produktnummer:
183a431910200a4ad2b62b5faaaec2c91d
Autor: | Walhalla Fachredaktion |
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Themengebiete: | Behindertenrecht Bundesteilhabegesetz Eingliederungshilfe Gesetzessammlung Leistungen zur Teilhabe Rehabilitation SGB IX Schwerbehindertenrecht Versorgungsmedizinverordnung Vorschriftentext |
Veröffentlichungsdatum: | 06.03.2018 |
EAN: | 9783802949517 |
Auflage: | 4 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 832 |
Produktart: | Gebunden |
Verlag: | Walhalla und Praetoria |
Untertitel: | Ausgabe 2018; Mit den Neuerungen 2017, 2018 und 2020 durch das Bundesteilhabegesetz |
Produktinformationen "Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht"
Mit den Neuerungen 2017, 2018 und 2020 durch das Bundesteilhabegesetz Modernes Teilhaberecht – bundes- und landesrechtliche Vorschriften in einem Band: Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion, Barrierefreiheit: UN-Behindertenkonvention, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetze von Bund und Ländern, Verordnungen zu Kommunikationshilfen im Verwaltungshandeln Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Schwerbehindertenrecht: SGB IX – Textfassung 2017, SGB IX – neue Erstfassung 2018, SGB IX – Teil 2 2020, Schwerbehinderten-AusgleichsabgabeVO, KraftfahrzeughilfeVO, FrühförderungsVO, SchwerbehindertenausweisVO, WerkstättenVO, Werkstätten-MitwirkungsVO, Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung Ermittlung des Grades der Behinderung: VersorgungsmedizinVO mit versorgungsmedizinischen Grundsätzen, GdS-Tabelle, Begutachtungsregeln, Merkzeichen Fachleistungen der Sozialversicherungsträger: Relevante Auszüge aus den Sozialgesetzbüchern: SGB III (Arbeitsförderung), SGB V (Krankenversicherung), SGB VI (Rentenversicherung), SGB VII (Unfallversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung), Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie, Rehabilitations-Richtlinie Eingliederungshilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt: SGB XII (Sozialhilfe), EingliederungshilfeVO, SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), Verordnungen zur Berechnung von Einkommen und Vermögen, Vorschriften zur Blindenhilfe in den Bundesländern Aktuelle Textsammlung und Hilfestellung zur Umsetzung des „neuen“ SGB IX Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stellt die größte Reform des Rechts für Menschen mit Behinderungen seit Einführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch SGB IX dar. Das umfangreiche Gesetzespaket trat bzw. tritt in Teilen in Kraft: Die erste Reformstufe trat am 30. Dezember 2016 in Kraft und betraf Änderungen im Schwerbehindertenrecht sowie – teilweise ab 1. April 2017 geltend – Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung in der Sozialhilfe/Eingliederungshilfe. Die zweite Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie führt das „neue“ Teilhaberecht als Teil 1 des SGB IX ein, bereitet die Überführung der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 als Teil 2 des SGB IX vor (das Vertragsrecht für die „neue“ Eingliederungshilfe gilt schon ab 2018!) und platziert das Schwerbehindertenrecht (weitgehend unverändert) als Teil 3. Die dritte Reformstufe trat am 1. Januar 2018 in Kraft und überführt die Eingliederungshilfe als eigenständiges Leistungsgesetz in den Teil 2 des SGB IX. Die Textsammlung Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht gibt dazu Hilfestellung und eignet sich perfekt für Schulungen und zur Umsetzung des „neuen“ SGB IX. Die Textsammlung Das gesamte Behinderten- und Rehabilitationsrecht enthält: Den ab 1. Januar 2018 geltenden Wortlaut des „neuen“ SGB IX (= Reformstufe 1 und 2). Den ab 1. Januar 2020 geltenden Wortlaut des Teil 2 (Eingliederungshilferecht) des SGB IX. Aufgrund der ab 1. Januar 2018 geltenden Neuerungen verschieben sich die „Hausnummern“ (die Paragraphenzählung) des SGB IX, so dass auch diesbezüglich „umgelernt“ werden muss. War beispielsweise der Zusatzurlaub bisher in § 125 SGB IX verortet, befindet sich die Regelung nun in § 208 SGB IX. Als Hilfestellung enthält die Textsammlung eine synoptische Paragrafenübersicht 2017 – 2018. Bestens geeignet für Mitarbeiter bei Rehabilitationsträgern, Sozialhilfeträgern, Frühförderungsstellen, Trägern sozialer Dienste und Einrichtungen, Beratungsstellen sowie für Schwerbehindertenvertretungen, Interessensvertreter/-organisationen von Menschen mit Behinderung, Rechtsanwälte, die mit Arbeits- und Sozialrecht befasst sind.

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