Das gemeinschaftliche Testament im europäischen Kontext
van Meegen, Patricia
Produktnummer:
18846c10943fbf48efaab0e7476e6e8be3
Autor: | van Meegen, Patricia |
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Themengebiete: | Dissertation Ehegattentestaments Erbfall EuErbVO Mehrrechtsstaaten Nottestament Scheidung Slowenien §§ 2265 ff. BGB Österreich |
Veröffentlichungsdatum: | 01.07.2021 |
EAN: | 9783948383084 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 257 |
Produktart: | Buch |
Verlag: | JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft |
Untertitel: | Eine rechtsvergleichende Untersuchung der Zulässigkeit und Bindung gemeinschaftlicher Testamente mit besonderer Berücksichtigung von Deutschland, Österreich und der EuErbVO |
Produktinformationen "Das gemeinschaftliche Testament im europäischen Kontext"
Das gemeinschaftliche Testament ist in Deutschland die von Ehegatten am häufigsten gewählte Verfügung von Todes wegen. Dabei führt es wegen seiner Bindungswirkung immer wieder zu Problemen: Zunächst durchbricht es den Grundsatz der freien Widerruflichkeit von Testamenten nach dem ersten Erbfall. Ferner ist bei Fällen mit Auslandsbezug die Bestimmung des anzuwendenden Rechts sowohl nach dem alten deutschen EGBGB als auch der seit dem 17.08.2015 anzuwendenden Europäischen Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) umstritten. Hinzu kommt, dass die EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche nationale Regelungen bezüglich der Zulässigkeit und Bindung von gemeinschaftlichen Testamenten haben. Die Autorin stellt das gemeinschaftliche Testament nach den §§ 2265 ff. BGB und im europäischen Kontext ausführlich und verständlich dar. Ein Überblick über die nationalen Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten zu dem Thema gibt schnell Aufschluss darüber, in welchen Rechtsordnungen es zu Problemen bei der Errichtung gemeinschaftlicher Testamente kommen könnte. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf das österreichische Recht gelegt, da Österreich einer der wenigen Staaten ist, der die Errichtung eines Ehegattentestaments zulässt. Ferner werden Formulierungsbeispiele für Rechtswahlvereinbarungen und ein Änderungsvorschlag zur EuErbVO entwickelt, um die aufgezeigten Probleme bei Fällen mit Auslandsbezug zu vermeiden.

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