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Das Ding und die Erscheinung bei Kant und Hegel

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Produktnummer: 16A6069983
Autor: Karatajew, Konstantin
Veröffentlichungsdatum: 28.08.2008
EAN: 9783640147151
Auflage: 002
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 28
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Verlag: GRIN Verlag
Produktinformationen "Das Ding und die Erscheinung bei Kant und Hegel"
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 1,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ding als philosophischer Begriff wurde zunächst in seiner Bedeutung von dem Begriff der Sache getrennt, die Scholastiker und der Rationalismus machten vom Begriff des Dings Gebrauch als von etwas von anderen Dingen getrenntem und außerhalb des Bewusstseins existierendem. Kant definiert das Ding als das Andere des Denkens, etwas vom denkenden Subjekt unabhängiges: "Indem I.Kant das D. nicht in seiner Unabhängigkeit von anderen "Dingen", sondern seiner Unabhängigkeit vom wahrnehmenden u. erkennenden Menschen untersuchte, kam er zu dem Gegensatz von Ding an sich und Erscheinung". Beide Seiten an dem Ding sind jedoch von erheblicher Bedeutung: sowohl seine Unabhängigkeit vom denkenden Subjekt als auch sein Getrenntsein von anderen Dingen. Es wird zunächst untersucht, was Kant durch seine einseitige Betrachtung des Dings - nur als des vom erkennenden Subjekt Unabhängigen - gewinnt, und was er dadurch an möglicher spekulativer Erkenntnis preisgibt. Es folgt die Auseinandersetzung mit dem Ding und seinen Eigenschaften in Hegels Phänomenologie des Geistes. Hier tritt das erkennende Subjekt in den Hintergrund und die Unabhängigkeit der Dinge voneinander gewinnt wieder an Bedeutung, wobei sich das Ding als widersprüchlich - im Widerspruch mit seinen Eigenschaften - erweist. Das Ziel der Untersuchung, die mit der Bestimmung des Dings in Hegels Wissenschaft der Logik fortgeführt wird, ist 1) Ein Beweis der Existenz der vom denkenden Subjekt unabhängigen extramentalen Dinge - eine verbindliche Widerlegung des Erkenntnisrelativismus (ob Skeptizismus, Solipsismus oder die Dinge nur denkende - nicht erkennende - rationalistische Gedankenspielerei)und 2) Ein Beweis der Erkennbarkeit der Dinge durch das denkende Subjekt.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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