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Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)

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Produktnummer: 188932fc21789f43ebbc965c6331cacdf5
Themengebiete: Altertumswissenschaften Geschichte Rechtsquelle Sklavengruppen Sklaverei
Veröffentlichungsdatum: 09.03.2006
EAN: 9783515087452
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 233
Produktart: Gebunden
Herausgeber: Chiusi, Tiziana J. Filip-Fröschl, Johanna Rainer, J. Michael
Verlag: Franz Steiner Verlag
Untertitel: Teil 10.6: Juristisch speziell definierte Sklavengruppen. Servus fugitivus
Produktinformationen "Corpus der römischen Rechtsquellen zur antiken Sklaverei (CRRS)"
Das rechtliche Instrumentarium im Zusammenhang mit der Sklavenflucht ist vor allem am Ziel der Rückholung und Rückstellung orientiert. Neben die private Verfolgung durch den dominus trat der Aufbau einer staatlichen Rückholorganisation. Gegen Per- sonen, die flüchtigen Sklaven Unterschlupf boten (oft zum eigenen Vorteil, um deren Arbeitskraft zu nutzen), wurden delikts- und strafrechtliche Sanktionen entwickelt. Die Juristen mussten die Frage des Besitzes am servus fugitivus klären; ebenso die Frage, wie von entlaufenen Sklaven vorgenommene Handlungen und Rechtsgeschäfte (z.B. Kauf und Verkauf von Sachen) zu beurteilen sind; andere Texte befassen sich damit, ob und in welchem Ausmaß im Rahmen von verschiedenen Rechtsverhältnissen für das Entlaufen eines Sklaven zu haften ist. Auch nach Rückkehr oder Rückstellung behält der einmal entlaufene Sklave die rechtliche Qualifikation servus fugitivus. Bei Verkäufen von Sklaven muss die Fluchtneigung (zusammen mit anderen bestehenden Mängeln wie z.B. Krankheiten) kundgemacht werden, ansonsten ist der Käufer zur Wandlung (Rückabwicklung des Kaufes) oder Preisminderung berechtigt.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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