Beweislastverteilung und Schätzung im Steuerstrafrecht
Dürrer, Rainer
Produktnummer:
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Autor: | Dürrer, Rainer |
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Themengebiete: | Beweislastverteilung Mitwirkungspflichten Schätzung Steuerhinterziehung Steuerstrafrecht Steuerstrafverfahren Verfahren |
Veröffentlichungsdatum: | 19.05.2010 |
EAN: | 9783811477322 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 150 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | C.F. Müller |
Produktinformationen "Beweislastverteilung und Schätzung im Steuerstrafrecht"
Die Neuerscheinung: Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem, wie die Regeln zur Verteilung der Beweislast sowie die Regeln zum Schätzen im Steuerrecht auf das Steuerstrafrecht wirken. Das mögliche Einfallstor für eine solche Wirkung ist das Merkmal der Steuerverkürzung in § 370 AO. Es handelt sich um einen Ausschnitt aus dem allgemeinen Problemkreis, wie die Regeln zur Beweislast in einem Rechtsgebiet auf ein anderes Rechtsgebiet ausstrahlen, wenn dieses Verweisungen aus sich heraus in andere Rechtsgebiete enthält. Als steuerrechtliche Besonderheiten kommen namentlich die Mitwirkungspflichten in Betracht, die den Steuerschuldner treffen, die §§ 159 ff. der AO, die Vermutungen und Beweisregeln enthalten, sowie besondere Nachweiserfordernisse, die von einzelnen Steuergesetzen aufgestellt werden und für die sich die Frage stellt, ob es sich um materielle Voraussetzungen einer Steuervergünstigung handelt oder um schlichte Beweisregeln. Gerade für das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht hat aber die Frage, ob Beweislastregeln aus dem Steuerrecht in das Strafrecht zu übernehmen seien, eine hohe Relevanz für die Praxis. Das Gesetz schweigt sich zu dieser Problematik aus. Dies gilt auch für die Frage, ob im Steuerstrafrecht die Regeln zur Schätzung angewendet werden können, die im Steuerrecht gelten. Diese Frage steht mit jener nach einer Übernahme der Beweislastregeln in engem Zusammenhang, weil es jeweils um Sachverhaltsunklarheiten geht. Zudem ist grundsätzlich klärungsbedürftig, inwieweit im Strafrecht Schätzungen möglich sind und ob und wie dann der Zweifelssatz (in dubio pro reo) gelte.

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