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Bestimmung ausgewählter polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wässern und Eluaten mittels Gaschromatographie (GC-MS)

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Produktnummer: 181081d018eb5144f08e45a082337e4178
Themengebiete: Altlast Gaschromatographie HPLC Ingenieurwissenschaften Krebs PAK Probe Wasser
Veröffentlichungsdatum: 24.05.2005
EAN: 9783510390106
Auflage: 1
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 47
Produktart: Kartoniert / Broschiert
Herausgeber: Kapp, Bernd Schmid, Thomas
Verlag: Schweizerbart'sche, E.
Produktinformationen "Bestimmung ausgewählter polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wässern und Eluaten mittels Gaschromatographie (GC-MS)"
Dieses Heft beschreibt verlässliche GC-MS-Methoden zur Bestimmung ausgewählter polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) in Wasserproben. Einige dieser PAK's verursachen Krebs, andere stehen im Verdacht, Krebs hervorzurufen. Hintergrund ist, dass die Bundesbodenschutzverordnung zur Bestimmung der PAK in Wasserproben lediglich die genormten HPLC-Methoden DIN 38407 F18 bzw. F8 erlaubt. Eine genormte GC-MS-Methode für die Wasseranalytik gibt es derzeit nicht. Bei diversen Ringversuchen und Methodenvergleichen hat sich jedoch gezeigt, dass die GC-Methode gleichwertige Ergebnisse liefert und insbesondere bei stark matrixbelasteten Proben vorteilhaft eingesetzt werden kann. Grundsätzlich erlaubt die BBodSchV gleichwertige Methoden, wenn deren Gleichwertigkeit nachgewiesen ist. Im Rahmen dieses Projekts sollte daher eine Handlungsempfehlung erarbeitet werden, um diese im gesetzlich geregelten Bereich als gleichwertige Methode einsetzen zu können. Die Empfehlung wird darüber hinaus den Normungsgremien zur Verfügung gestellt, damit die erarbeiteten Kenntnisse in die Normungsarbeit einfließen können. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) treten in nahezu allen Arten von Wässern auf. Diese Substanzen sind entweder in der wässrigen Phase gelöst oder sind an suspendierten Partikeln adsorbiert (Sedimente, suspendierte Materialien, Schwebstoffe). Die EG-Richtlinie 98/83/EC für die Qualität des Wassers, bestimmt für den menschlichen Gebrauch, setzt die maximal akzeptierbare Konzentration für Benzo[a]pyren auf 0,010 ~g/l und für die Summe der vier ausdrücklich bezeichneten PAK (Benzo[b]fluoranthen, Benzo[k]fluoranthen, Benzo[ghi]perylen, Indeno[1,2,3-cd]pyren) auf 0,100 ~g/l. Die BBodSchV vom 12.07.1999 legt die Prüfwerte beim Wirkungspfad Boden-Grundwasser bei der Summe PAK (15 nach EPA, ohne Naphthalin) auf 0,2 ,ug/L bzw. bei Naphthalin auf 2 ~g/L fest.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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