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Barrierefreiheit Im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein 2.0

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Produktnummer: 183bfcf16fd3b04d1c9dd55fce38903059
Produktinformationen "Barrierefreiheit Im Wohnungsbau in Schleswig-Holstein 2.0"
Die Teileinführung der DIN 18040 als eingeführte technische Baubestimmung im Jahr 2012 schuf durch widersprüchliche Anforderungen der geltenden Landesbauordnung und der nunmehr weit detaillierteren Festlegungen innerhalb der Norm in der Praxis Planungs- und Rechtsunsicherheit. Für die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Grund genug, das Mitteilungsblatt Nummer 248 „Barrierefreiheit im Wohnungsbau Schleswig-Holstein“ zur Beschreibung der geltenden Mindestanforderungen im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein herauszugeben. Nun – drei Jahre später – ist die Landesbauordnung Schleswig-Holstein novelliert und die logische Brücke zur Norm wurde geschlagen. Einige Klarstellungen und Vereinfachungen konnten im Beteiligungsprozess zur Gesetzesaufstellung u.a. durch die ARGE//eV noch eingefügt werden. Trotzdem ist in der täglichen Praxis noch festzustellen, dass bei Architektinnen und Architekten sowie allen, die Bauvorlagen einzureichen haben, noch Unsicherheit über die tatsächlich geltenden Anforderungen herrscht als auch mannigfaltige Fehlinterpretationen des geltenden Anforderungsprofils in etlichen Bauaufsichtsbehörden noch an der Tagesordnung sind. Das Mitteilungsblatt wurde nun vollständig überarbeitet und wird, nun mit neuer Reihungsnummer und ergänzten Inhalten, der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Beschrieben und bebildert sind die Mindestanforderungen, die in Schleswig-Holstein im Wohnungsbau bezüglich der barrierefreien Ausstattungen von Wohnungen gelten. Die Mindestanforderungen für die barrierefreie Ausstattung, Erreichbarkeit und Nutzbarkeit betrifft nicht nur die Wohnungen selbst, sondern auch die Eingangsbereiche, die Zubehörräume der Wohnungen und deren Erreichbarkeit und das unmittelbare Wohnumfeld. In Abstimmung mit dem zuständigen Fachministerium handelt es sich um eine offizielle Kommentierung der Landesbauordnung und der eingeführten technischen Baubestimmungen zur Anwendung in der Planungspraxis sowie zur korrekten Beurteilung in bauordnungsrechtlichen Prozessen. Zur Klarstellung: Über die hier beschriebenen Mindestanforderung hinaus sei jedem anheimgestellt, nach individuellen Nutzungsanforderungen die barrierefreie Ausstattung von Wohnungen noch weiter zu verbessern. Jede Wohnung, die heute entsteht, soll von jedem Menschen nutzbar und muss dauerhaft gebrauchsfähig sein. Weitergehende Empfehlungen zur Barrierefreiheit sind im Mitteilungsblatt der ARGE „PluSWohnen“ (Nr. 252) enthalten und als Planungshilfe allen daran Interessierten zur Anwendung empfohlen. Im Interesse aller Nutzerinnen und Nutzer wünschen wir uns, dass Barrierefreiheit eine Selbstverständlichkeit ist und dass auch über die Mindestanforderung hinaus entsprechende Überlegungen zur allgemein gelebten Alltagspraxis werden.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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