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Band 16: Artikel 62 bis 69 Teilband II: Artikel 65 bis 69 und gestrichener Artikel 96 HChE

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Produktinformationen "Band 16: Artikel 62 bis 69 Teilband II: Artikel 65 bis 69 und gestrichener Artikel 96 HChE"
Band 16 dokumentiert die Entstehung der Artikel 62 bis 69 im VI. Abschnitt des Grundgesetzes über „Die Bundesregierung“. Er musste wegen seines Umfangs und der Vielzahl der Dokumente in zwei Teilbänden veröffentlicht werden. Teilband II beginnt mit Art. 65, der die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung ordnet (Richtlinienkompetenz, Ressortverantwortung, Kabinettsprinzip), gefolgt von Art. 66 über das Gewerbeverbot der Regierungsmitglieder, von Art. 67 mit dem konstruktiven Misstrauensvotum, von Art. 68 zur Vertrauensfrage des Bundeskanzlers, und schließt mit Art. 69, der in Abs. 1 die Stellvertretung des Bundeskanzlers regelt, in Abs. 2 die Erledigung der Ämter der Regierungsmitglieder vorsieht und in Abs. 3 deren vorübergehende Geschäftsführung ermöglicht. Hinzu kommt noch der gestrichene Art. 96, der den Ländern ermöglichte, bei der Bundesregierung Vertretungen zu errichten.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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