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Auswirkungen des Art. 35a der Verordnung (EU) Nr. 462/2013 auf die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen

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Produktnummer: 18be0081006d2d4519a0bfb58b1edb9472
Produktinformationen "Auswirkungen des Art. 35a der Verordnung (EU) Nr. 462/2013 auf die zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen"
Politik und Wissenschaft waren vor der Finanzmarktkrise unisono der Meinung, dass Rating-agenturen ausreichend Anreize verspren, sich ordnungsgem?? zu verhalten. Dies ?nderte sich schlagartig, als die Finanzmarktkrise ein massives Fehlverhalten von Ratingagenturen offenbarte. Der europ?ische Gesetzgeber f?hrte daraufhin mit Art. 35a der Verordnung 462/2013 eine Regelung ein, die Anlegern und Emittenten einen Schadensersatzanspruch gegen Ratingagenturen im Falle vors?tzlicher oder grob fahrl?ssiger Zuwiderhandlung gegen bestimmte in der Verordnung aufgef?hrte Pflichten einr?umt. Mit dieser komplexen zivilrechtlichen Haftungsnorm unionsrechtlicher Natur besch?ftigt sich die Arbeit, die indes Zweifel an der Funktionsf?higkeit des Haftungsartikels hegt. Auch wenn durchaus Vorz?ge der erstmaligen Einf?hrung eines unionsweiten Haftungsartikels gelobt werden, so wird zugleich der weiterhin bestehende rechtspolitische Handlungsbedarf betont: Es bedarf erneut einer Reform der Ratingverordnung.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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