Ausübung von steuerlichen Wahl- und Antragsrechten
Heinen, Andreas
Produktnummer:
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Autor: | Heinen, Andreas |
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Themengebiete: | Antragsrechte Ausübung von Wahl- und Antragsrechten Steuergestaltung Steuerrecht Wahlrechte formelle Voraussetzungen steuerliche Antragsrechte steuerliche Wahlrechte |
Veröffentlichungsdatum: | 24.05.2019 |
EAN: | 9783504642532 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 287 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Verlag: | Verlag Dr. Otto Schmidt KG |
Produktinformationen "Ausübung von steuerlichen Wahl- und Antragsrechten"
Steuerliche Wahl- und Antragsrechte finden sich im gesamten Steuerrecht und haben eine große Bedeutung für jeden Steuerpflichtigen. Insbesondere durch die Ausübung von Wahlund Antragsrechten wird dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit für Steuergestaltungen eröffnet. Die formellen Voraussetzungen für die Ausübung von steuerlichen Wahl- und Antragsrechten sind von der Rechtsprechung und Literatur bislang nur rudimentär und einzelfallabhängig aufgearbeitet worden. Diese Arbeit befasst sich umfassend mit den formellen Voraussetzungen dieses Ausübungsaktes, die überwiegend gesetzlich nicht explizit geregelt sind. Hierbei werden die einzelnen Problemfelder, ausgehend von seiner Rechtsnatur als steuerrechtliche Willenserklärung, unter Vergleich mit zivil- und öffentlich-rechtlichen Grundsätzen untersucht und anhand der steuerrechtlichen Prinzipien aufgearbeitet. Wer ist etwa zur Ausübung von Wahl- und Antragsrechten befugt und welche besonderen Konstellationen gibt es bei Personenmehrheiten? Welcher Form unterliegt die Ausübung dieser Rechte unter Berücksichtigung des BilMoG? In der Rechtsprechung wird die Ausübung von Wahl- und Antragsrechten nur bis zum Eintritt der Bestandskraft zugelassen, wobei allerdings ein Flickenteppich von Ausnahmekonstellationen geschaffen wurde. Der Verfasser hilft diesem Zustand ab, indem er sich auf die allgemeinen steuerlichen Prinzipien besinnt und eine grundlegende systematische Lösung erarbeitet. Schlussendlich untersucht die Arbeit, ob der Steuerpflichtige für künftige Veranlagungszeiträume an seine Wahl gebunden ist und ob er sie rückwirkend ändern oder bei Willensmängeln gar anfechten kann.

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