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Amok-Lagen in Deutschland: Ausgewählte Fallbeispiele und kriminologische Erklärungsmuster

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Produktinformationen "Amok-Lagen in Deutschland: Ausgewählte Fallbeispiele und kriminologische Erklärungsmuster"
Diese deutschen Tatorte erlangten traurige Berühmtheit: Eppstein-Vockenhausen (Freiherr-von-Stein-Schule, 1983), Eching und Freising (staatliche Wirtschaftsschule, 2002), Erfurt (Gutenberg-Gymnasium, 2002), Emsdetten (Geschwister-Scholl-Realschule, 2006), Würzburg (Kaufhaus am Barbarossaplatz, 2021, Berlin (Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz, 2022), und jetzt schließlich auch Hamburg (Deelböge, Gemeindehaus der Zeugen Jehovas, 2023). Die Liste ließe sich problemlos verlängern. Die Namen sind nur allzu bekannt. Aus Medienberichten - und viel zu oft aus eigener bitterer Erfahrung - ist Bürger*innen der Bundesrepublik der Begriff „Amoklauf“ vertraut. Tatsächlich scheint es kaum Personen zu geben, die nicht eine recht dezidierte Meinung zum Thema „Amok“ besitzen. Aber landläufige Klischees führen im Regelfall in die Irre: So sind zum Beispiel Amokläufer*innen keineswegs unzurechnungsfähige, plan- und ziellos mordende Berserker-Typen, sondern oft genug Mehrfachmörder*innen, die ihre Anschläge präzise und langfristig vorbereitet haben - und keineswegs „im Rausch" handeln. Die irrtümliche Interpretation der im Vollrausch handelnden Amokläufer*innen wurde bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts sogar in renommierten Enzyklopädien vertreten. Denn: Der Ursprung des Begriffes „Amok" ist wesentlich im malaiischen Kulturraum zu verorten. So bedeutet das malaiische Wort „Amuk" in unserer Sprache so viel wie „zornig“, „rasend oder auch „blindwütig angreifen und töten“. Nun handeln Amokläufer*innen in unseren Breiten im Regelfall weder „blindwütig“, noch sind alle diese Täter*innen paranoid bzw. zum Tatzeitpunkt einem paranoiden Anfall ausgesetzt. Diese Tatsache wird anhand der nachstehenden Kurzbiografien und Fallbeschreibungen deutlich erkennbar sein. Immerhin finden sich in unserer Zeit zu diesem Thema zahlreiche fachwissenschaftliche Texte mit aktuell-solidem Erklärungsversuch. Diese dürfen nicht allein auf den akademisch-fachlichen Bereich begrenzt werden. Sie müssen allen interessierten Bürger*innen offenstehen, denn alle sind wir in unserer Sicherheit und Lebensqualität von diesen fatalen Gewalttaten betroffen.
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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