Akzisestädte im preußischen Westfalen
Produktnummer:
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Themengebiete: | Kleinstadt Mark Preußen Ravensberg Stadtrecht Steuern Tecklenburg Wigbold |
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Veröffentlichungsdatum: | 09.07.2020 |
EAN: | 9783739512228 |
Auflage: | 1 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 360 |
Produktart: | Gebunden |
Herausgeber: | Altenberend, Johannes Beyer, Burkhard |
Verlag: | Verlag für Regionalgeschichte ein Imprint von Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG |
Untertitel: | Die Stadtrechtsverleihungen von 1719 und die Steuerpolitik König Friedrich Wilhelms I. |
Produktinformationen "Akzisestädte im preußischen Westfalen"
Vor 300 Jahren verlieh der preußische König Friedrich Wilhelm I. gleich acht Orten seiner Grafschaft Ravensberg das Stadtrecht: Borgholzhausen, Bünde, Enger, Halle, (Preußisch) Oldendorf, Versmold, Vlotho und Werther. Anlass für diesen großzügig erscheinenden Verwaltungsakt von 1719 war allerdings nicht die Förderung der Orte, sondern die Steuerpolitik des preußischen Staates. Dieser führte in den neuen Städten(und in den alten Städten Bielefeld und Herford) die Erhbung der »Akzise« ein, eine Steuer vor allem auf Verbrauchsgüter. 2019 haben die acht Städte gemeinsam an die Stadtrechtsverleihung erinnert. Dazu gehörte auch eine wissenschaftliche Tagung, die vom Historischen Verein für die Grafschaft Ravensberg und der Historischen Kommission für Westfalen am 23. März 2019 im Bielefelder Stadtarchiv abgehalten wurde. Die Vorträge dieser Tagung bilden die Grundlage für den vorliegenden Band, der um weitere Beiträge ergänzt wurde. Besonderes Augenmerk gilt den kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen der Stadtrechtsverleihungen. Die Ergebnisse für die acht Orte fallen dabei durchaus unterschiedlich aus. Den Darstellungen der Orte vorangestellt sind eine Reihe grundlegender Beiträge - über die Geschichte Ravensbergs in brandenburgisch-preußischer Zeit, über die Grundzüge der Akzise-Politik, über die Folgen der Steuer für das ländliche Gewerbe und für die in Ravensberg lebenden Juden. Im Vergleich werden auch die Verhältnisse in der Grafschaft Tecklenburg und in Kleve-Mark betrachtet.

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