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Aktiengesellschaft Sächsische Werke

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Produktinformationen "Aktiengesellschaft Sächsische Werke"
Bergbaudirektor Hermann Eugen Müller (1877–1967) formulierte bereits 1904 die Idee einer staatlichen sächsischen Energieversorgung, die auf der Verstromung der heimischen Braunkohle basieren sollte. Diese stieß jedoch wegen der Schwierigkeit der Realisierung zunächst auf Ablehnung. König Friedrich August III. führte in seiner Thronrede zur Eröffnung des 36. Landtages am 15. November 1915 aus: „Die Elektroenergieversorgung des Landes bedarf... dringend einer festeren Zusammenfassung und Vereinheitlichung. Eine so allgemeine, auf das gesamte Land sich erstreckende Aufgabe wird am zweckmäßigsten und bestens vom Staat selbst erfüllt. Meine Regierung hat sich daher entschlossen, das große, für die gesamte heimische Volkswirtschaft bedeutsame Werk selbst in die Hand zu nehmen.“ Aus Müllers Vorschlag war inzwischen ein weitgehend abgesichertes Projekt entstanden, zu dessen Realisierung man sich nun ebendiesen Mann nach Dresden holte. 1916 wechselte Müller in den Staatsdienst und wurde erster Bergdirektor der Königlich Sächsischen Braunkohlenwerke (BEDIR). Auf der Elektrizitätsseite entstand am 1. Januar 1917 die Königliche Direktion der staatlichen Elektrizitätswerke (ELDIR, Direktor Friedrich Wöhrle). Noch 1917 fusionierten die beiden Direktionen zum Staatlichen Kohlen- und Elektrizitätsunternehmen unter der Leitung von H. E. Müller. Erste Aktivitäten starteten im Osten Sachsens. 1917 erwarb das Königliche Staatsunternehmen das Braunkohlenwerk Herkules und das von 1909 bis 1911 durch den AEG-Konzern errichtete Kraftwerk Hirschfelde sowie die Anlagen der Elektrizitätswerke Oberlausitz in Zittau. Bereits 1918 begann in unmittelbarer Nachbarschaft des Hirschfelder Kraftwerks der Bau des Großkraftwerkes Hirschfelde II, das 1925 das „Herzstück“ der Landesstromversorgung bildete. Zu dieser Zeit zogen verschiedene sächsische Landesregierungen eine Verstaatlichung oder „Sozialisierung“ der Kohleindustrie in Erwägung. Müller erkannte, dass wegen ständig neuer behördlicher Hindernisse ein rein beamtenrechtlich geführtes staatliches Kohlen- und Elektrizitätsunternehmen letztendlich nicht zum Erfolg führen könnte. Er strebte ein privatrechtlich geführtes Unternehmen etwa auf der Basis einer Aktiengesellschaft an. Begünstigt durch die Inflation und die Einführung der Rentenmark, ergriffen Müller und die damalige SPD-Landesregierung die Initiative und hoben am 13. November 1923 die Aktiengesellschaft Sächsische Werke (ASW) aus der Taufe. Alleiniger Aktionär war der Freistaat Sachsen. Hermann Eugen Müller wurde ihr erster Generaldirektor. Der Firmensitz befand sich im ehemaligen Hotel Grand Union am Dresdner Hauptbahnhof. Michaela Heinze zeigt in ihrer Dissertation, welche Rahmenbedingungen zur Gründung der ASW führten, welchen Stellenwert staatliche Aufsicht und privatrechtliches Management besaßen und dass seit diesem Zeitpunkt ein Prozess stattfand, in dessen Folge das Unternehmen im Jahr 1928 zum drittgrößten Energieanbieter in Deutschland avancierte. Den Schlußbemerkungen der Autorin kann nur beigepflichtet werden: „Sich von einer emotionalen Bewegung auf der Straße in einen politisch übereilten Handlungszwang treiben zu lassen, kann keine perspektivischen oder nachhaltigen Entscheidungen hervorbringen, sie sind dann lediglich kurzfristiger Politik entsprungen.“
Bücherregal gefüllt mit juristischen Werken

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