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Beschreibung:

Reihe: Steuerrecht in Forschung und Praxis. Band: 144

Mit dem „Authorized OECD Approach“ hat in das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen ein Konzept Einzug gehalten, das für Zwecke der Gewinnabgrenzung Leistungsbeziehungen zwischen unselbständigen Unternehmensteilen in ähnlicher Weise abrechnet wie Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen. Die Betriebstätte wird hierfür (ungeachtet ihrer Rechtsnatur) als selbständig und unabhängig behandelt. Ihr werden hierfür eigene Funktionen, Wirtschaftsgüter und Risiken zugewiesen. Auf dieser Grundlage werden Innentransaktionen zwischen Betriebstätte und Stammhaus fingiert und wie unter fremden Dritten verrechnet.

Der Autor untersucht, inwieweit sich dieser neue Modus der abkommensrechtlichen Gewinnabgrenzung auf die Ausgestaltung des nationalen Rechts zur Betriebstättenbesteuerung auswirkt. Er stellt hierfür zunächst die abkommensrechtliche Funktionsweise und die von der OECD vorgeschlagenen Regelungen zur Umsetzung des „Authorized OECD Approach“ im Abkommensrecht dar und erörtert, ob der Ansatz zusätzlich innerstaatlicher Implementierung bedarf. Anschließend betrachtet er die Rechtsordnungen Deutschlands, der Niederlande und des Vereinigten Königreichs. Jeder dieser Staaten hat bereits erste Abkommen auf Grundlage des neuen OECD-Musters geschlossen. Der Verfasser untersucht, wie die Staaten mit dem neuen OECD-Ansatz umgehen und wie sie ihn in ihr innerstaatliches Recht integrieren. Er betrachtet dabei auch den Umgang mit sog. „Altabkommen“ und die Gewinnabgrenzung bei Fehlen eines Doppelbesteuerungsabkommens.

Aus dem Ergebnis dieses Rechtsvergleichs leitet der Verfasser anschließend eine normative Alternative zu den in der Literatur heftig kritisierten deutschen Regelungen zur Betriebstättenbesteuerung ab und unterzieht diese Alternative einer Überprüfung anhand der verfassungs- und europarechtlichen Maßstäbe.