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Das Werk erscheint in 12 Bänden.
Diese können sowohl einzeln, als auch als Gesamtabnahme bezogen werden.


Zum ersten Mal seit 1877 hat sich die Struktur des Vollstreckungsverfahrens grundlegend verändert: Markus Würdinger kommentiert in diesem Band die neuen Vorschriften der Informationsbeschaffung durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (§§ 802a-802l ZPO). Die Technisierung und Digitalisierung brachten im Zwangsvollstreckungsrecht zahlreiche Änderungen, die in diesem Band berücksichtigt sind, insbesondere die Neuerungen der Internetversteigerung bei der Mobiliarvollstreckung und der Formularzwang (§ 829 Abs. 4 ZPO) sowie der vereinfachte Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden (§ 829a ZPO) im Rahmen der Forderungsvollstreckung. Großen Raum nehmen die Veränderungen ein, die das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes gebracht hat (insbesondere beim Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850i ZPO und das Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO sowie § 850l ZPO). Neu kommentiert sind ferner der Pfändungsschutz bei Altersrenten (§ 851c ZPO) und bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen (§ 851d ZPO). Eingearbeitet sind neben diesen und anderen zahlreichen Gesetzesänderungen die neue umfangreiche Judikatur und Literatur bei allen Teilen der Kommentierung.

In dem von Kaus Bartels bearbeiteten Teil haben vor allem die neuen Regeln des Schuldnerverzeichnisses (§§ 882b-882h ZPO) sowie die stark von der Rechtsprechung konturierten Vorschriften der Herausgabe- und Handlungsvollstreckung (§§ 883-888 ZPO) eine intensive Neu- bzw. Überarbeitung erforderlich gemacht. Für die Räumungsvollstreckung trat § 885a ZPO hinzu. Der Kommentar behandelt ebenso Fragen der Unterlassungsvollstreckung (§ 890 ZPO) näher. Diese erschließt sich die Praxis zunehmend auch für solche Fälle, die ihrem Herkommen nach der behäbigen Handlungsvollstreckung unterworfen sind.