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Beschreibung:

Mit dem FGG-Reformgesetz (FamFG), das zum 01.09.2009 in Kraft treten wird, wird auch das nachlassgerichtliche Verfahren neu geregelt. Die Verfahrensvorschriften für die Nachlasssachen, wie z.B. die amtliche Verwahrung von Testamenten, die Testamentseröffnung, die Erbenermittlung, die Ausschlagung der Erbschaft, das Erbscheinsverfahren, die Testamentsvollstreckung und die Nachlassverwaltung, finden sich künftig konzentriert in den §§ 342 ff. FamFG.

Wesentlichen Änderungen ergeben sich hinsichtlich
- der gerichtlichen Zuständigkeit,
- der Beteiligtenrechte,
- zum Ablauf des Verfahrens und
- bei den Rechtsmitteln.

So werden insbesondere eine fristgebundene Beschwerde zum Oberlandesgericht und eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingeführt. Der Instanzenzug wird völlig neu geregelt.